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Wissenswertes zur Strahlentherapie

Mit welcher Strahlenart werde ich behandelt ?

Die Behandlungen von außen (perkutan) werden heutzutage mit sogenannten Linearbeschleunigern durchgeführt. Mit dem Linearbeschleuniger werden Photonen- und Elektronenstrahlen erzeugt und je nach dem Behandlungsziel in der Tiefe des Körpers oder an der Oberfläche eingesetzt.
Photonenstrahlen sind Röntgenstrahlen mit einer sehr viel höheren Energie als bei einem normalen Röntgenbild. Genau wie beim Röntgen auch, kann man unseren Strahl nicht spüren, er tut nicht weh.

Strahle ich nach Bestrahlung selbst / besteht eine Gefahr für meine Familie?

Unsere Strahlen durchdringen die behandelten Anteile des Körpers. Wenn Sie nach der Strahlentherapie den Behandlungsraum verlassen, nehmen Sie keine Strahlung mit, Sie sind nicht „radioaktiv“. Ihre Familie oder Ihre Umgebung wird durch die Strahlentherapie nicht belastet oder gefährdet.

Wie wirkt die Bestrahlung?

Die Wirkungen von Strahlen besteht darin, die Zellteilung zu stören oder sogar zu verhindern. Gesunde Zellen reparieren den Strahlenschaden jeden Tag wieder zum größten Teil. Was sie nicht reparieren erscheint als Nebenwirkung der Behandlung. Tumorzellen schaffen es nicht den Strahlenschaden zu reparieren und sterben dadurch ab. Genau diesen Unterschied im Reparaturverhalten nutzen wir durch die Strahlentherapie. Die Reparatur im gesunden Gewebe benötigen Zeit und Energie. Deshalb wird die Bestrahlung in mehrere Portionen (Fraktionen) aufgeteilt.

Wie oft werde ich bestrahlt?

Wie im vorhergehenden Punkt besprochen, wird die Bestrahlung auf mehrere Portionen aufgeteilt. Wie groß diese Portionen sind und wie viele man benötigt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • der Tumorart (Strahlenempfindlichkeit des Tumors)
  • die Lage der zu bestrahlenden Region und die Risikoorgane in der Umgebung (Strahlenempfindlichkeit der gesunden Nachbarorgane)
  • dem Behandlungsziel (Heilung oder Symptomlinderung)

Wir behandeln an 5 Tagen in der Woche (Montag – Freitag), einmal täglich. Die Gesamtzahl der Behandlungen hängt von der notwendigen Bestrahlungsdosis für eine erfolgreiche Strahlentherapie ab. Diese wird individuell vor der Behandlung von einem Arzt mit Ihnen besprochen.
Schon während der Planung können Änderungen der Bestrahlungsanzahl und -dosis notwendig sein, wenn man z.B. ein gesundes Organ schonen muss, oder auf eine Belastung durch vorhergehende Bestrahlung Rücksicht nimmt. Außerdem muss man eventuell entstandene Pausen kompensieren und auf Ihren Zustand Rücksicht nehmen, so dass sich durchaus auch während der Therapie die Anzahl der Bestrahlungen ändern kann.

Ist eine Behandlungspause möglich ?

Die Strahlentherapie zu unterbrechen oder früher abzubrechen ist nicht ratsam. Der Effekt der Behandlung lebt nicht nur von der täglich eingestrahlten Dosis, sondern vor allem davon, dass eine definierte Gesamtdosis in einer bestimmten Zeit eingestrahlt wird. Wenn man diese Zeit verlängert, oder die Dosis durch Therapieabbruch verringert kann der Erfolg der Strahlentherapie gefährdet sein oder sogar ganz ausbleiben.

Bekomme ich Verbrennungen?

Unter der Strahlenbehandlung kann es zu Rötungen und Überwärmungen der Haut kommen. Blasenbildung und offene Stellen der Haut sind glücklicherweise eine Ausnahme. Die Gefahr von Hautrötungen hängt von der zu bestrahlenden Region ab. Die Haut im Gesichtsbereich und Dekolleté ist empfindlicher als beispielsweise die Haut am Bauch.  Schleimhaut (Genitalbereich, Mundhöhle) reagiert sensibler als normale Haut. Wenn die Haut sogar selbst Zielgebiet der Strahlentherapie ist können stärkere Rötungen und Hautreaktionen auftreten.
Selbstverständlich informieren wir Sie im Aufklärungsgespräch und beraten Sie über die Hautpflege.

Muss ich nüchtern zur Behandlung kommen ?

In der Regel ist es nicht notwendig zu einer Untersuchung oder Behandlung nüchtern zu kommen. Selten ist es notwendig bei der Planungsuntersuchung Kontrastmittel zu spritzen. Darüber werden Sie gesondert aufgeklärt und dazu müssen Sie nüchtern zu uns kommen.
Sollte bei der Bestrahlung Nüchternheit = ein leerer Magen notwendig sein (Behandlung von Magentumoren), werden wir sie im Aufklärungsgespräch darüber informieren.

Fallen die Haare durch Bestrahlung aus?

Haarausfall tritt immer nur im Bestrahlungsfeld auf. Das heißt, das Kopfhaar fällt bei Bestrahlungen am Kopf aus, der Bartwuchs bleibt für kurze Zeit bei Bestrahlung im Gesicht/Hals aus und bei Bestrahlungen im Becken (Prostata, gynäkologische Tumoren) können die Schamhaare ausfallen.
In den allermeisten Fällen kommen die Haare 2-3 Monate nach Ende der Bestrahlung wieder.

Darf ich mich Waschen?

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches gehen die ärztlichen Kollegen ausführlich auf die Hautpflege bei Bestrahlung ein. Außerdem haben wir ein entsprechendes Merkblatt, dass Sie zum Aufklärungsgespräch bekommen.
Als Faustregel gilt:

  • keine Vollbäder während des Behandlungszeitraumes + 14 Tage danach
  • kein Schwimmen während des Behandlungszeitraumes + 14 Tage danach
  • keine Saunabesuche während des Behandlungszeitraumes + 14 Tage danach
  • Duschen mit lauwarmen Wasser, nicht länger als 10 Minuten, im Bestrahlungsgebiet nicht länger als 2 Minuten
  • das Bestrahlungsgebiet wenn möglich nur jedes 2. Mal mit sehr wenig milder Seife waschen
  • nach dem Waschen nicht trocken rubbeln, sondern mit dem Handtuch vorsichtig abtupfen oder kalt fönen
  • Sitzbäder mit einem Gerbstoff (Tannolact®, Kamille) bei Bestrahlungsreaktion im  Anal- oder Intimbereich mehrmals täglich (2-5 x) für maximal 4-5 Minuten
  • Haarwäsche bei Kopfbestrahlung mit einem milden Babyshampoo

IMMER AUF DIE MARKIERUNGEN FÜR DIE BESTRAHLUNG ACHTEN !

Was passiert, wenn die Anzeichnungen verblassen?

Wir schützen unsere Anzeichnungen mit durchsichtigem Pflaster und während der Strahlentherapie kommen Sie in der Regel täglich zu uns. Das bedeutet, dass wir Ihre Markierungen nachzeichnen. Sollte es über das Wochenende trotzdem einmal passieren, dass die Anzeichnungen verblassen oder die Pflaster sich ablösen, sagen Sie uns bitte am nächsten Behandlungstag Bescheid, damit wir Ihre ordnungsgemäße Lagerung während der Bestrahlung überprüfen können.

Was sieht man auf den Kontrollaufnahmen, die während der Therapie gemacht werden?

Während der Bestrahlungstherapie machen wir in regelmäßigen Abständen Kontrollaufnahmen. Viele Patienten fragen danach die Ärzte, ob sie schon einen Behandlungserfolg sehen können.
Bei diesen Kontrollaufnahmen kontrollieren wir jedoch, ob Ihre Lagerung noch korrekt ist. Es sind also keine diagnostischen Bilder, auf denen die Ärzte einen Tumor erkennen können, sonder Aufnahmen der Knochen, die zum Vergleich genommen werden, ob die Lagerung bei der Bestrahlung noch korrekt ist. Über den Behandlungszeitraum von mehreren Wochen treten immer wieder kleine Verschiebungen auf, die ganz normal sind und von uns entsprechend korrigiert werden.

Muss ich während Bestrahlung auf die Ernährung achten ?

Kann ich etwas einnehmen, was die Behandlung verträglicher macht ?
Es gibt kein Vitamin oder einen Mineralstoff, der alle Nebenwirkungen einer Strahlentherapie oder Chemotherapie verhindert.
Im Allgemeinen ist eine abwechslungsreiche Kost empfehlenswert.
Immer dann wenn ein Teil des Verdauungstraktes (Mundhöhle, Speiseröhre, Magen und Darm) im Bestrahlungsfeld liegt können Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll sein, 

z. B. der Verzicht auf

  • fettige Speisen (schwer verdaulich)
  • blähende Gemüsesorten (Rohkost, Hülsenfrüchte, Kohl, Zwiebeln)
  • säurereiches Obst (Zitrusfrüchte, Äpfel ect.)
  • scharf Angebratenes und intensive/scharfe Gewürze
  • kohlensäurereiche und alkoholische Gretränke
  • Fruchtsäfte, Kaffee

Auch während unserer Behandlung gilt die Regel "gesundes Essen ist gesund". Günstig ist eine vollwertige Ernährung, die alle Nährstoffe, die der Mensch zum Leben braucht in ausgewogenem Maße enthält. Auf die Zufuhr von hochwertigem Eiweiß (Fisch, Geflügel) sollte geachtet werden.
Wiegen Sie sich bitte während Ihrer Therapie regelmäßig und informieren Sie uns, wenn Sie Gewicht verlieren sollten, damit wir gemeinsam die geeigneten Maßnahmen einleiten können.

Vertragen sich die Medikamente mit der Bestrahlung?

Fast alle Medikamente können während einer Strahlentherapie problemlos weiterhin eingenommen werden. Wechselwirkungen oder eine Erhöhung der Strahlen-empfindlichkeit sind selten.
Bitte informieren Sie uns bereits beim Aufklärungsgespräch über alle Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, damit wir Sie entsprechend beraten können.
Bekanntermaßen erhöhen Johanniskrautpräparate die Empfindlichkeit der Haut gegenüber Bestrahlung und sollten aus diesem Grund während der Bestrahlung nicht eingenommen werden.

Kann ich während der Strahlentherapie arbeiten?

Ob Sie arbeiten gehen können, hängt von der Belastung durch die Behandlung, aber auch von Ihrer Arbeitsbelastung ab. Manchmal  können Tätigkeiten, die wenige Tage vorher problemlos möglich waren, plötzlich anstrengend sein. Dann gilt es auf seinen Körper zu achten und ihm die nötigen Ruhepausen zu gönnen.
Sollten Sie Spaß an Ihrer Arbeit haben und sich nicht belastet fühlen, wirkt sich das eher positiv auf Ihr Befinden aus. Dies empfindet jeder Patient anders, so dass keine einheitliche Empfehlung möglich ist.

Kann ich selbst mit dem Auto zur Strahlentherapie fahren?

Selbst Auto fahren ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht empfehlenswert.
Auf keinen Fall selber Auto fahren dürfen Sie bei Strahlenbehandlung des Gehirns, oder einer Kombinationsbehandlung aus Strahlentherapie und Chemotherapie, die zu möglicherweise deutlicher Beeinträchtigung durch Müdigkeit oder andere Nebenwirkungen führt.
Sollten Medikamente, insbesondere Schmerzmedikamente verabreicht werden, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen (Morphinpräparate, Beruhigungsmittel) darf man unabhängig von der Bestrahlung ebenfalls nicht selbst Auto fahren !

Werden meine Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?

Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie werden durch die Krankenkasse übernommen, wenn Sie eine ärztlicher Verordnung vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse vorlegen und genehmigen lassen. Sollten Sie eine entsprechende Verordnung benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Unser Sekretariat stellt Ihnen nach Rücksprache mit den Ärzten die entsprechende Bescheinigung aus.
Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine einkommensabhängige Selbstbeteiligung zu zahlen. Nähere Informationen darüber kann Ihnen die Krankenkasse geben. 
Bei Abschluss der Therapie erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Aufstellung sämtlicher Termine, an denen Sie bei uns waren. Dieses Formular dient als Nachweis für die Krankenkasse um die Abrechnung durchführen zu können.
Fahrten zu einer stationären Behandlung werden normalerweise ohne vorherige Genehmigung übernommen.

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