Anpassung der Zugangsregelung in den medius KLINIKEN
02.02.2021 | 13.02 Uhr
Aufgrund der neuesten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die medius KLINIKEN zu verschärften Zugangsregelungen verpflichtet.
Zum Schutz unserer Patientinnen/Patienten und Mitarbeitenden ist das Betreten unserer Kliniken an den Standorten Nürtingen, Kirchheim und Ostfildern-Ruit nur noch nach vorherigem negativem Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) und dem Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines vergleichbaren Standards erlaubt. Zuletzt war ein Zugang auch ohne Vorlage eines Tests möglich.
Grundsätzlich ist das Tragen von anderen Mund-Nasen-Bedeckungen (z.B. Mund-Nasen-Schutz, Stoffmasken etc.) in den medius KLINIKEN nicht mehr zulässig.
Ambulante Patienten sind von der Vorlage eines Antigentests befreit. Sofern eine Begleitperson zwingend erforderlich ist, ist diese ebenfalls von dieser Regelung befreit.
Jedoch auch für diese Personengruppe ist das Tragen einer FFP2 Maske vorgeschrieben. Die FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthaltes im Klinikgebäude getragen werden. Nach jedem Kontakt mit der Atemschutzmaske muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden.
Wer keine FFP2 Maske bei sich hat, kann diese am Eingang der Kliniken für 3 € erwerben.
Der Antigentest kann vor Ort in den Kliniken erfolgen.
Das grundsätzliche Besuchsverbot besteht weiterhin.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.