Geänderte Zugangsregelung in den medius KLINIKEN - FFP2 Maskenpflicht
23.12.2020 | 12.02 Uhr
Aufgrund einer neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die medius KLINIKEN zu verschärften Zugangsregelungen verpflichtet.
Zum Schutz unserer Patientinnen/Patienten und Mitarbeitenden ist das Betreten unserer Kliniken an den Standorten Nürtingen, Kirchheim und Ostfildern-Ruit nur noch nach vorherigem negativem Antigentest oder dem Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines vergleichbaren Standards erlaubt.
Grundsätzlich ist das Tragen von anderen Mund-Nasen-Bedeckungen (z.B. Mund-Nasen-Schutz, Stoffmasken etc.) in den medius KLINIKEN nicht mehr zulässig.